AGB

Restaurant:

Allgemeines:

Haustiere sind in unserem Restaurant aus Hygienischen Gründen nicht gestattet.
Das Mitbringen von Kinderwägen ins Restaurant ist leider nicht möglich.

Dresscode abends: Wir bitten Sie um Verständnis, dass keine Shorts, keine Sportkleidung, keine Pantoffeln, Skikleidung oder Skischuhe in unserem Restaurant erlaubt sind. Sollten Sie sich nicht an diese Vorgabe halten, sehen wir uns gezwungen, Ihnen den Eintritt in unser Restaurant zu Verweigern.

Rauchen ist im gesamten Restaurantbereich nicht gestattet.

 

Reservierungen:

Als Garantie der Tischreservierung (ab 6 Personen) bitten wir Sie höflichst um die Bekanntgabe Ihrer Kreditkarten Details. Im Falle einer Stornierung innerhalb 24 Stunden vor dem Abendessen, bitten wir Sie höflichst um Verständnis, dass € 30 pro Person als Stornogebühren von Ihrer Kreditkarte abgebucht werden. Sollten Sie sich verspäten oder Ihre Reservierung nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns rechtzeitig anzurufen. Bitte beachten Sie, dass wir reservierte Tische maximal 15 Minuten halten können.

Reservierungen die Online von Ihnen getätigt wurden und von uns nicht rückbestätigt wurden, sind nicht rechtmäßig eingebucht.

 

Weihnachten und Silvester:

Als Garantie der Tischreservierung (ab 2 Personen) bitten wir Sie höflichst um die Bekanntgabe Ihrer Kreditkarten Details. Im Falle einer Stornierung innerhalb 48 Stunden vor dem Abendessen, bitten wir Sie höflichst um Verständnis, dass € 50 pro Person, bei einer Reservierung ab 2 Personen, als Stornogebühren von Ihrer Kreditkarte abgebucht werden.

Für Events gelten folgende Stornogebühren:

Eine Anzahlung von 50% müssen 12 Wochen vor Veranstaltungsdatum bezahlt werden.

Im Falle einer Stornierung gelten folgende Regeln: 

Bis 12 Wochen vor Veranstaltung:
€ 100 – Aufwandsentschädigung

12 Wochen bis 8 Wochen vor Veranstaltung:
50% des Gesamtpreises der Veranstaltung

8 Wochen bis 3 Wochen vor Veranstaltung:
80% des Gesamtpreises der Veranstaltung

Ab 3 Wochen:
100% des Gesamtpreises der Veranstaltung

 

Keine Musik mit Verstärkung möglich - Sperrstunde ist um 1 Uhr.

Hotel:

Arrangement - Ein Arrangementwechsel während des Aufenthaltes sowie eine Erstattung von nicht in Anspruch genommener Halbpension/Frühstück ist nicht möglich.  Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht in bar abgelöst.

Tierhaltung - Jegliche Haustiere sind im Hotel verboten. Reist der Gast mit einem Haustier an, darf das Zimmer nicht bezogen werden. 

An – und Abreise - Die Zimmer sind am Anreisetag ab 15 Uhr bezugsbereit und können am Abreisetag bis 10:30 Uhr genutzt werden.

Anzahlung – Mit einer Anzahlung von 50 % ist die Reservierung garantiert. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt. Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.  Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. 

Stornierung - Alle Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bis 4 Wochen vor der Anreise werden keine Gebühren verrechnet. Ab 4 Wochen vor der Anreise werden 50% des Arrangementpreises verrechnet. Ab 2 Wochen vor Anreise werden 80% verrechnet.  Bei kurzfristiger Stornierung (in der letzten Woche vor Anreise) werden 100% des Arrangementpreises verrechnet.

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr -  Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Außerhalb des im festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

 

Ab 4 Wochen vor Anreise
- 50% des gebuchten Arrangements

Ab 2 Woche vor Anreisedatum
- 80% des gebuchten Arrangements

  In der letzten Woche vor Anreisedatum
- 100% des gebuchten Arrangements

       

      Gäste haben die Möglichkeit eine Reiseversicherung abzuschließen, um Stornokosten abzudecken

 

Behinderungen der Anreise - Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird. 

Zahlung - zur Begleichung der Rechnung werden EC-Karten sowie die Kreditkarten Mastercard und Visa akzeptiert. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Ortstaxe 3,00 € pro Person (ab 15 Jahren) und Übernachtung. 

Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung - Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf. Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; oder von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird; oder die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen